DGP · Prüfsachverständiger Berlin

Wirk-Prinzip-Prüfung in Berlin

Im Brandfall müssen unterschiedliche sicherheitstechnische Anlagen nicht nur einzeln funktionieren, sondern bestimmungsgemäß miteinander zusammenwirken.

Was wird bei einer Wirk-Prinzip-Prüfung geprüft?

Bei der Wirk-Prinzip-Prüfung wird untersucht, ob die vorgesehenen sicherheitstechnischen Wirkungen bei einem definierten Ereignis tatsächlich eintreten.

  • Abschaltung von Lüftungsanlagen
  • Schließen von Brandschutzklappen
  • Ansteuerung von Rauchabzugsanlagen
  • Ansteuerung von Rauchschutz-Druck-Anlagen
  • Öffnen von Nachströmöffnungen
  • Ansteuerung von Türen und Toren
  • Übertragung von Betriebs- und Störmeldungen

Warum reicht die Einzelprüfung nicht immer aus?

Eine Anlage kann für sich betrachtet technisch funktionieren und dennoch im Zusammenspiel mit anderen Anlagen eine fehlerhafte Funktion aufweisen. Ursachen können beispielsweise falsche Zuordnungen, fehlende Ansteuerungen, Programmierungsfehler oder nicht aktualisierte Steuerungsmatrizen sein.

Voraussetzungen für den Prüftermin

Alle relevanten Anlagen sollten betriebsbereit sein. Je nach Umfang kann die Anwesenheit der Fachfirmen für Brandmeldeanlage, Lüftung, Rauchabzug, Rauchschutz-Druck-Anlage, Gebäudeautomation sowie Türen und Tore erforderlich sein.

Benötigte Unterlagen

  • Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
  • Funktionsbeschreibung
  • Brandfallsteuer- bzw. Wirk-Prinzip-Matrix
  • Anlagenschemata und Grundrisse
  • vorherige Prüfberichte
  • Dokumentation ausgeführter Änderungen

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