FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Prüfungen technischer Anlagen

Kurze Antworten zu Prüfpflichten, Vorbereitung und Ablauf.

Was macht ein Prüfsachverständiger für technische Anlagen?

Ein bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger prüft die ihm zugeordneten sicherheitstechnischen Anlagen entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit und dokumentiert die Ergebnisse.

Welche Anlagen prüft DGP?

Die anerkannten Fachrichtungen umfassen Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen. Im jeweiligen Prüf- und Anerkennungsumfang wird auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen berücksichtigt.

Wann müssen technische Anlagen geprüft werden?

Prüfungen können insbesondere vor Aufnahme der Nutzung, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend erforderlich sein. Die konkrete Prüfpflicht ergibt sich aus Gebäude, Nutzung und öffentlich-rechtlichen Anforderungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Prüfung insbesondere Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Grundrisse, Anlagenschemata, Funktionsbeschreibungen, Steuerungsmatrizen, technische Unterlagen und vorherige Prüfberichte.

Müssen Wartungsfirmen beim Prüftermin anwesend sein?

Nicht bei jeder Prüfung. Wenn Funktionen ausgelöst, Einstellungen verändert oder Anlagen in definierte Betriebszustände versetzt werden müssen, ist die Anwesenheit der zuständigen Wartungs- bzw. Errichterfirma häufig erforderlich.

Was passiert, wenn eine Anlage nicht betriebsbereit ist?

Kann eine erforderliche Funktion nicht geprüft werden, ist eine abschließende Bewertung dieses Prüfpunktes gegebenenfalls nicht möglich. Die Funktionsprüfung muss nach Herstellung der Prüfbereitschaft nachgeholt werden.

Was ist eine Wirk-Prinzip-Prüfung?

Dabei wird das bestimmungsgemäße Zusammenwirken verschiedener sicherheitstechnischer Anlagen bei definierten Ereignissen überprüft.

Wie erhalte ich ein Angebot?

Senden Sie möglichst Objektanschrift, Gebäudeart, gewünschte Prüfung, Anlagenumfang, vorhandenen Prüfbericht und gewünschten Prüfzeitraum über das Kontaktformular.

Sie benötigen eine Prüfung?

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, Nachprüfung oder Wirk-Prinzip-Prüfung.

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